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Regeln zur Fahrt

Da es immer mal wieder übertrieben wird, hat das Ministerium für Verkehr Regelungen für Weinbergsfahrten bzw. Weinbergstouren erlassen, an die auch ich mich halten muß!

Zuerst eine Info für meine Gäste der Webseite:

Mein Traktor und Planwagen, auf dem Personen befördert werden, wird jedes Jahr vom TÜV geprüft und nach §5 FZV abgenommen. Vor der Abfahrt bei mir Zuhause werden beide Einheiten von mir überprüft und kontrolliert.

Es gilt hier: Die Sicherheit muß gewährleistet sein und geht vor!

Ich möchte, dass meine Gäste wohlbehalten die Tour genießen können.

Meine Gäste werden vor der Fahrt über Regeln informiert. Diese werden zu Verhaltensregeln während der Tour aber auch insbesondere zur Vermeidung unzulässiger Belästigungen der Allgemeinheit oder Nachbarschaft zum Gegenstand angewiesen! Im Falle einer Zuwiderhandlung behalte ich mir als Sanktion den Ausschluss und der weiteren Teilnahme an der Tour vor!

Fahrgäste, die bereits vor Beginn der Fahrt erkennbar stark alkoholisiert sind,                                          werden nicht von mir zur Tour mitgenommen!                   

Das Mitbringen von jeglichen Getränken, Mischspirituosen und Schnaps ist nicht erwünscht!

Zum einen habe ich Getränke im Angebot und zum anderen sind die                                                       Tourengäste dann oft schnell betrunken.